Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

Für das Vertragsverhältnis, insbesondere für die Abrechnung, gelten unsere nachstehenden Bedingungen, ergänzend das Werkvertragsrecht des BGB, bzw. die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen VOB, Teil B in der jeweils zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen Fassung, soweit die vorstehend genannten Bedingungen den folgenden nicht entgegenstehen. Die für das Vertragsverhältnis anwendbaren Vorschriften stehen dem Auftraggeber auf Anforderung kostenlos zur Verfügung.

2. Leistungsumfang

Der Leistungsumfang umfasst die im Angebot beschriebenen Arbeiten wie bestätigt bzw. die in der Auftragsbestätigung aufgeführten Leistungen. Ergibt sich demgegenüber bei der Durchführung des Auftrages eine Abweichung des Leistungsumfanges, die bei der Abgabe des Preises nicht berücksichtigt werden konnten, so sind wir berechtigt, dem Auftraggeber die damit verbundenen Kosten in Rechnung zu stellen, soweit die zusätzlichen Arbeiten zur vollständigen Leistungserbringung notwendig sind und dem mutmaßlichen Willen des Auftraggebers entsprechen. Wir behalten uns vor, angebotene Materialien durch gleichwertige zu ersetzen, sowie konstruktive Änderungen vorzunehmen, soweit diese durch technische Weiterentwicklung bedingt sind und diese Änderungen unter Berücksichtigung unserer Interessen für den Auftraggeber zumutbar sind.

3. Angebote

Die Angebotspreise gelten nur im Zusammenhang mit dem komplett abgegebenen Angebot. Bei Änderungen der auszuführenden Leistung und/oder Streichung einzelner Positionen aus dem abgegebenen Angebot seitens des Auftraggebers, sind wir berechtigt, ein unter Berücksichtigung der Änderungen und/oder Streichungen neu kalkuliertes Angebot abzugeben. Eine Weitergabe an Dritte ist untersagt.

4. Preise

Unsere Preise sind freibleibend bis zur Auftragsbestätigung und haben eine Gültigkeit von vier Wochen ab dem Angebotsdatum. Etwaige bei Angebotsabgabe nicht erkennbare Erschwernisse und etwaige aus bauseitigen Gründen unvermeidbare Überschreitungen der normalen Arbeitszeit, die wir nicht zu vertreten haben, werden zusätzlich in Rechnung gestellt. Unabhängig von der Art der vereinbarten Preise sind wir berechtigt, eine unvermeidbare Erhöhung unserer Selbstkosten (z.B. witterungsbedingte Mehraufwendungen, unvorhersehbare Rohstoffverteuerungen und dergleichen) in Rechnung zu stellen, wenn der vorgesehene Ausführungstermin sich aus Gründen verzögert, die wir nicht zu vertreten haben. Änderungen des Umsatzsteuersatzes berechtigen zu entsprechenden Preisanpassungen.

5. Eigentumsvorbehalt

Die von uns gelieferte Ware bleibt unser Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung unserer sämtlichen Forderungen. Dies gilt auch im Falle der Verarbeitung unserer Ware. Bei Verarbeitung, Verbindung und Vermischung mit anderen, nicht dem Auftraggeber gehörenden Waren, steht unser Miteigentum im Verhältnis des Rechnungswertes unserer Waren zu diesen anderen Waren zur Zeit der Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung zu. Der Auftraggeber darf unsere Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr und nur solange er nicht in Zahlungsverzug ist, veräußern. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware (z.B. Sicherungsübereignung, Verpfändung) ist er nicht berechtigt. Bei Zahlungsverzug, drohender Zahlungseinstellung oder Zahlungsunfähigkeit des Auftraggebers sind wir befugt, die gelieferte Ware an uns zu nehmen. Der Auftraggeber ist zur Herausgabe verpflichtet.

6. Fristen

Kommt der Auftraggeber seinen Pflichten aus diesem Vertrag nicht rechtzeitig nach und ist deren Erfüllung für unsere eigene fristgerechte Leistung von Bedeutung, liegt eine Behinderung vor, die nicht gesondert angezeigt werden muss. Betriebsausfall und Betriebsstörungen in den Werken der Hersteller, die zu Verzögerungen bei der Anlieferung des Materials führen und uns zwangsläufig teilweise oder ganz außerstande setzen, unsere Verpflichtungen zu erfüllen, berechtigen uns, unsere Leistungen um die Zeitdauer der Verzögerung mit einem zeitlichen Zuschlag für die Wiederaufnahme der Arbeiten hinauszuschieben, wenn wir das Material projektbezogen, mit entsprechenden Vertragsfristen und Vertragsbedingungen eingekauft haben. Terminverzögerungen berechtigen nur dann zur Geltendmachung von Schadenersatz, wenn sie von uns, unseren gesetzlichen Vertretern, leitenden Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Das gilt auch, wenn in einem derartigen Fall der Vetrag entzogen wird.

7.Abnahme

Sollte durch uns eine Teilabnahme nach § 12 Nr. 2a oder b VOB/B verlangt werden, treten auch für diese jeweiligen Teilleistungen nach entsprechender Fertigstellungsanzeige durch uns die Rechtsfolgen des § 12 Nr. 5 VOB/B ein.

8. Haftung und Gewährleistung

Im Falle einer begründeten Mängelrüge dürfen wir eine Nachbesserung zusätzlich zu § 13 Nr. 6 VOB/B auch dann verweigern und den Auftraggeber auf seinen Anspruch auf Minderung (Herabsetzung der Vergütung) verweisen, wenn der Mangel die Funktionsfähigkeit des Werkes nicht beeinträchtigt. Verschuldensabhängige Schadenersatzansprüche des Auftraggebers, die gleich aus welchem Rechtsgrund unmittelbar oder mittelbar im Zusammenhang mit der Bestellung, Lieferung, Verwendung der Ware oder den Werksleistungen entstehen können, sind ausgeschlossen, wenn wir oder unsere Erfüllungsgehilfen den Schaden nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt haben. Das gilt auch für Ansprüche wegen Verschuldens bei den Vertragsverhandlungen, für Fälle der positiven Forderungsverletzung und der unerlaubten Handlung. Die Verjährungsfrist für Ansprüche, die sich nicht unmittelbar aus der Gewährleistung ergeben, beträgt ebenfalls  zwei Jahre. Dies gilt nicht für Ansprüche aus unerlaubter Handlung.

9. Urheberrecht und technische Unterlagen

An allen von uns überlassenen technischen Unterlagen, wie Zeichnungen, Konstruktionsvorschlägen und  dergleichen, haben wir das alleinige Urheberrecht. Wird uns ein Auftrag nicht erteilt, sind die überlassenenn Unterlagen an uns zurückzugeben. Im Falle der Benutzung unserer Vorschläge außerhalb eines uns erteilten Auftrages entfällt jegliche Haftung durch uns.

 

 

 

AGB Andreas Bergfeldt Installateur u. Heizungsbauermeister